Informationsstelle nach § 135 FamFG

Nach § 135 FamFG kann ein Familienrichter anordnen, dass die Verfahrensbeteiligten an einem ersten kostenfreien Informationstermin über Mediation teilnehmen.

Dieses Gesetz besagt: „Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen ...“

 

Eine solche vom Gericht angeordnete Mediation bzw. sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, kann gerichtsnah erfolgen, d.h. in relativ enger Abstimmung mit dem Gericht. Bei dieser Form der Konfliktbeilegung können die gerichtlichen Verfahren weiter aufrecht erhalten bleiben und parallel fortgeführt werden.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine solche Form der Konfliktbeilegung in eine gerichtsferne Vorgehensweise umzugestalten, bei der die gerichtlichen Verfahren ruhend gestellt werden.

I.d.R. wird bei der Form der gerichtsnahen Konfliktbeilegung die Schweigepflicht aufgehoben, um eine transparente Kommunikation und Lösungsfindung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Ziel ist die eigenständige bzw. begleitete Lösungskompetenz der Familien bzw. Beteiligten zu fördern und die Familien in eine möglichst komplett selbständige Lösungskompetenz zu führen.

Dies soll insgesamt  die Familien in ihrer Lösungsorientierung sowie konstruktiven Kooperation stärken, so dass Familiengerichtsverfahren beendet werden und die Familien stattdesssen einvernehmliche Regelungen finden.

 

 

Die o.g. Informationsgespräche können per Videokonferenz bundesweit angeboten werden.

Zumeist münden diese Informationsgespräche in weitere Mediationssitzungen, die oftmals insgesamt zu sehr positiven Erfolgen führen können.
Das erste Informationsgespräch ist kostenfrei. Für die weiteren Mediationssitzungen fallen i.d.R. privat zu finanzierende Folgekosten an.

Sehr gerne können Sie für weitere Informationen, z.B. an den wöchentlichen, öffentlichen Orientierungsgesprächen von Herrn Guido R. Lieder teilnehmen.
Diese finden i.d.R. jeden Dienstag um 18:00 von Herrn Guido R. Lieder in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Getrennterziehend per Videokonferenz statt.

Siehe:

https://netzwerk-getrennterziehend.de/Beratung-Familienmediation-Coaching/