HINWEIS: Aufgrund der momentan extrem hohen Nachfrage nach Familienmediationen und Familiencoachings werden vorübergehend keine weiteren gerichtlichen Beauftragungen zum Verfahrensbeistand angenommen.
Herr Guido R. Lieder gilt als sehr erfahrener und lösungsorientierter Verfahrensbeistand. Zentral ist für ihn bei dieser Tätigkeit selbstverständlich das Wohl der Kinder und Jugendlichen, die er bei dieser Aufgabe vertritt.
Ebenso bemüht er sich angesichts seiner hohen Qualifikation, sehr intensiv um die gerichtliche Aufgabenstellung, eine einvernehmliche Regelung der Beteiligten vorzubereiten oder zu erzielen.
Zusätzlich zur Ermittlung der Situation der Kinder und Jugendlichen und deren Vertretung im gerichtlichen Verfahren, besteht oftmals die Möglichkeit zusammen mit den weiteren Akteuren, die Familien einer Verbesserung zuzuführen.
Neben einer weit verbreiteten statischen Betrachtung, können so zusätzlich positive Dynamiken in den Familien entstehen, die familiengerichtlichen Verfahren eine gute Wendung geben können und positive Entwickliungen für die Familien starten ud begünstigen.
Dies ist eine sich auf gerichtliche Verfahren günstig auswirkende Vorgehensweise, die oftmals die generelle familiäre Beruhigung zur Folge hat. Zukünftige eventuelle Verfahren werden so vermieden. Ebenso wie eventuell vermeidbare Anträge rauf und runter durch die gerichtlichen Instanzen.
Bitte beachten Sie, dass eine Beauftragung zum Verfahrensbeistand ausschließlich durch Richter der örtlichen Gerichte erfolgen kann.