Missstände wie in den bekannter gewordenen Skandalstädten Lügde, Staufen, Münster, Bergisch Gladbach, Attendorn, ... sind immer noch häufig anzutreffen - auch in staatlichen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. in staatlich kontrollierten Einrichtungen der Jugendhilfe.
Insbesondere falls die Kleinsten der Kleinen bzw. Kinder und Jugendliche betroffen sind, ist dies bedauerlich und selbstverständlich schnellst möglich einer Verbesserung zuzuführen.
Zum 1.1.2012 ist daher das Bundeskinderschutzgesetz eingeführt worden, das eine bessere Qualität, Aufsicht und Kontrolle in Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe ermöglichen soll, um schon lange bekannte und teilweise erschreckende Missstände aufzuklären, einzudämmen und zu verbessern.
SGB VIII § 79 und § 79a auferlegen den kommunalen Trägern, d.h. den Städten und Landkreisen, die Gesamtverantwortung für eventuelle Missstände der öffentlichen oder freien Jugendhilfe.
Diese haben somit eine Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle zu garantieren.
Ergänzend können solche gesetzlichen Pflichten auch von außen hinterfragt und kontrolliert werden.
Die im Jahr 2021 mit dem neuen SGB VIII eingeführten Ombudschaften sind hierfür ein wichtiges Instrument.
Im Rahmen meiner vielfältigen bundesweiten Tätigkeiten stehe ich für entsprechende Fragestellungen und Vorbringungen zur Verfügung.
Hierfür dürfen mich z.B. Jugendämter, Jugendhilfeorganisationen und insbesondere betroffene Kinder, Jugendliche bzw. Familien kontaktieren.